Stand Juni 2020
1. Teilnahme an Seminarmodulen und Fachveranstaltungen
Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/-in mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Unsere Seminare und Fachveranstaltungen sind für alle Interessenten offen. Die AiNT GmbH übernimmt keine Haftung für die Vortragsinhalte externer Dozenten. Während der Veranstaltung wird Bildmaterial zur Dokumentation erzeugt und im Rahmen der Berichterstattung veröffentlicht. Mit der Teilnahme an der öffentlichen Veranstaltung wird zugestimmt, dass der/die Teilnehmer/-in ggf. auf dem Bildmaterial erkenntlich sein wird. Nach Eingang einer Anmeldung für eine Veranstaltung der AiNT GmbH über das Onlineformular auf der Webseite (www.nuclear-training.de), per Email, per Fax oder einer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung inkl. Rechnung an die an uns übermittelte Firmen- oder Privatanschrift. Eine Korrektur der Rechnung kann nur gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- pro Rechnung erfolgen. Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Fälligkeit der Zahlung ist auf der Rechnung vermerkt. Bitte überweisen Sie den angegebenen Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer erst nach Erhalt der Rechnung. Die Anmeldungen werden über eine Adressdatei erfasst, in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und bestätigt. Die zur Anmeldung und ordnungsgemäßen Abwicklung eines Seminars erforderlichen Daten werden elektronisch erfasst und verarbeitet (§33 BDSG). Die Weitergabe der Daten findet nur für Teilnehmerlisten statt, welche ausschließlich Vor- und Nachname sowie das Unternehmen enthalten.
Wir sind gemäß § 2a der Coronaschutzverordnung des Landes NRW verpflichtet, eine Rückverfolgbarkeit sicherstellen zu können. Hierfür müssen u.a. bei den Veranstaltungen die Privatadresse und -telefonnummer der TeilnehmerInnen erfasst werden. Diese Daten müssen intern vier Wochen aufbewahrt werden und im Falle eines SARS-CoV-2 Infektionsgeschehens den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine Löschung/Vernichtung der Daten.
2. Widerruf der Teilnahme und Ersatzteilnehmer/-in
Im Falle eines Widerrufs der Anmeldung seitens des/der Teilnehmers/-in gelten folgende Stornofristen und sind folgende Anteile der vereinbarten Teilnahmegebühren zu leisten.
Bis einschließlich 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfreie Stornierung.
Bis einschließlich 35 Tage vor Veranstaltungsbeginn Zahlung von 50% der Teilnahmegebühr.
Ab einschließlich dem 34. Tag vor Veranstaltungsbeginn Zahlung der gesamten Teilnahmegebühren.
Der Widerruf der Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Bei Nichterscheinen bzw. vorzeitigem Abbruch stellen wir die vollen Teilnahmegebühren in Rechnung. Maßgebend ist der Eingang des Widerrufs im Hause der AiNT GmbH. Es ist bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich, einen/ eine Ersatzteilnehmer/-in zu benennen. Die Nennung des Ersatzteilnehmers hat schriftlich zu erfolgen. Eine Stornierung der ursprünglichen Rechnung und Rechnungsneustellung auf den genannten Ersatzteilnehmer kann nicht erfolgen.
3. Abschluss eines Seminarmoduls und Teilnahmezertifikat
Jeder/e Teilnehmer/-in erhält nach erfolgreichem Abschluss eines Seminares und Eingang der Teilnahmegebühr ein Teilnahmezertifikat. Notwendig für den erfolgreichen Abschluss eines Seminares sind: Die regelmäßige Teilnahme an den im Programm vorgesehenen Unterrichtseinheiten - d.h. es dürfen nicht mehr als 20% des Unterrichts versäumt werden. Die Genehmigung zur Nutzung eines von der AiNT GmbH ausgestellten Teilnahmezertifikats gilt ausschließlich für die konkret im Zertifikat bezeichnete Person und für die im Zertifikat benannten Seminare. Das Zertifikat darf nur in der von der AiNT GmbH zur Verfügung gestellten Form verwendet werden. Es darf nicht nur teil- oder auszugsweise benutzt werden. Das Zertifikat darf nicht irreführend verwendet werden. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen kann die AiNT GmbH die weitere Nutzung des Zertifikats untersagen. Sollte die AiNT GmbH aufgrund rechtswidriger oder irreführender Nutzung des Zertifikats durch den/die Teilnehmer/-in von Dritten in Anspruch genommen werden, so ist der/die Teilnehmer/-in verpflichtet, die AiNT GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
4. Änderungen im Programm und Absage einer Veranstaltung
Die Veranstalter behalten sich den Wechsel von Dozenten/-innen und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, welche die AiNT GmbH zu vertreten hat ausfallen, so werden lediglich bereits bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Muss die Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung abgesagt werden, wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe zur Zahlung fällig.
5. Buchung von Ausstellerflächen bei Fachveranstaltungen
Bei unseren Fachveranstaltungen besteht ggf. die Möglichkeit eine Ausstellerfläche zu buchen. Mit der Buchung erkennt der Besteller die AGB der AiNT GmbH sowie die AGB des jeweiligen Betreibers des Veranstaltungsortes an, welche bei der AiNT GmbH oder dem Betreiber des Veranstaltungsortes angefragt werden können. Außerdem stimmt der Besteller der Verwendung des Firmenlogos zu ausschließlich mit der ICOND in Verbindung stehenden Marketingzwecken zu (beispielsweise Veröffentlichung im Aussteller-Standplan oder Book of Abstracts). Die Buchung für eine Ausstellerfläche bei einer Veranstaltung der AiNT GmbH kann schriftlich, per Fax oder E-Mail über das entsprechende Formular erfolgen. Der Eingang Ihrer Buchung wird per E-Mail bestätigt. Nachfolgend erhalten Sie umgehend eine schriftliche Buchungsbestätigung inkl. Rechnung an die an uns übermittelte Firmen- oder Privatanschrift. Die Zahlung für die gebuchte Ausstellerfläche ist ohne Abzug zu leisten. Die Fälligkeit der Zahlung ist auf der Rechnung vermerkt. Bitte überweisen Sie den angegebenen Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer. Der Besteller hat eine Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Zusendung der verbindlichen Buchung.
5.1. Zulassung zur Ausstellung
Über die Zulassung eines Ausstellers und des Ausstellungsgutes entscheidet die AiNT GmbH. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Die AiNT GmbH ist berechtigt, nicht schriftlich gemeldete oder nicht zugelassene Ausstellungsgüter von der Ausstellung auszuschließen. Konkurrenzausschluss darf nicht verlangt werden. Die Standmiete beinhaltet die mietweise Überlassung der Standfläche für den Zeitraum der Ausstellung sowie während der Auf- und Abbauzeiten. Die Standzu-teilung erfolgt durch die AiNT GmbH unter Berücksichtigung besonderer Wünsche des Ausstellers, entsprechenden Vorgaben des Messe- und Ausstellungsthemas, der örtlichen Gegebenheiten und der fachspezifischen Inhalte.
5.2. Haftung für Mobiliar
Für in Verlust geratene oder beschädigte Mietgegenstände haftet der Besteller vollumfänglich. Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den Auftraggeber und endet mit der Rücknahme durch die AiNT GmbH bzw. den Betreiber des Veranstaltungsortes. Mietgegenstände sind während der Dauer der Anmietung durch die AiNT GmbH nicht versichert.
5.3. Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter ist bei Eintritt eines unvorhersehbaren Ereignisses, das die planmäßige Durchführung der Ausstellung unmöglich macht und nicht von ihm zu vertreten ist (höhere Gewalt) berechtigt, die Veranstaltung vor Eröffnung abzusagen oder zeitlich zu verlegen oder zu verkürzen. Muss die Ausstellung wegen höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung geschlossen werden, werden Standmiete und alle vom Aussteller veranlassten Kosten in voller Höhe zur Zahlung fällig.
5.4. Widerruf der Buchung
Der Antrag auf ausnahmsweisen Rücktritt einer Buchung bedarf einer Einverständniserklärung der AiNT GmbH. Bei Rücktritt von der Buchung einer Ausstellerfläche oder Equipment bzw. Mobiliar sind folgende Stornofristen einzuhalten und folgende Anteile der vereinbarten Entgeltpauschale zu leisten. Bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 50%. Ab drei Monate vor Veranstaltungsbeginn ist die gesamte Entgeltpauschale zu leisten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform und muss innerhalb der genannten Fristen bei der AiNT GmbH eingegangen sein.
6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirk-samen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.